Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 10. Oktober 2018 mit der Maßgabe geändert, dass die Beklagte verpflichtet wird, über den Honoraranspruch der Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1/4 und die Beklagte zu 3/4.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.372,34 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten (noch) über eine im Quartal II/2013 vorgenommene Honorarkürzung für die Tätigkeit eines in Teilzeit bei der Klägerin angestellten Radiologen.
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