Auf die Revision der Beklagten zu 1, 2 und 3 sowie auf die Anschlussrevision der Klägerin wird das Urteil des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. August 2018 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als jeweils zu ihrem Nachteil erkannt worden ist.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an einen anderen Kartellsenat des Berufungsgerichts zurückverwiesen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|