Auf die Revision des Klägers wird der Beschluss des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 1. Juni 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis zu 35.000 € festgesetzt.
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