Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 3. Dezember 2021 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht zum Berufungsantrag zu I in Höhe von 23.456,57 € nebst Zinsen sowie zum Berufungsantrag zu III zum Nachteil des Klägers erkannt hat.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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