Auf die Revision des Klägers wird der Beschluss des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 15. März 2021 aufgehoben, hinsichtlich des Antrags zu 1 nur insoweit, als er 39.085,22 € nicht übersteigt.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis zu 40.000 € festgesetzt.
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