Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. Mai 2022 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als betreffend eine deliktische Schädigung der Klägerin durch das Inverkehrbringen des erworbenen Fahrzeugs der Berufungsantrag zu 1 in Höhe von 33.058,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. November 2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs sowie der Berufungsantrag zu 4 zurückgewiesen worden sind.
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