Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 27. September 2016 insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht die Berufung der Beklagten gegen die Verurteilung zur Freistellung von Schäden und Nachteilen (Ausspruch zu 1.b und 2.b) zurückgewiesen hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Klage als unzulässig abgewiesen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|