Auf die Revision des Klägers wird der Beschluss des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. Juni 2022 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als der Berufungsantrag zu I in Höhe von 24.738,78 € nebst Zinsen seit dem 19. Juni 2021 und die Berufungsanträge zu III und zu IV zurückgewiesen worden sind.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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