FG München, vom 24.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 925/22
Inhaltlicher Umfang der Rechtsmittelbelehrung in einem finanzgerichtlichen Urteil; Entbehrlicher Hinweis auf die für bestimmte Prozessvertreter bestehende Pflicht zur elektronischen Übermittlung einer Nichtzulassungsbeschwerde und ihrer Begründung
BFH, Beschluss vom 02.02.2024 - Aktenzeichen VI B 13/23
DRsp Nr. 2024/1966
Inhaltlicher Umfang der Rechtsmittelbelehrung in einem finanzgerichtlichen Urteil; Entbehrlicher Hinweis auf die für bestimmte Prozessvertreter bestehende Pflicht zur elektronischen Übermittlung einer Nichtzulassungsbeschwerde und ihrer Begründung
1. NV: Die Rechtsmittelbelehrung in einem finanzgerichtlichen Urteil muss keinen Hinweis auf die für bestimmte Prozessvertreter bestehende Pflicht zur elektronischen Übermittlung einer Nichtzulassungsbeschwerde und ihrer Begründung (§ 52d der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) enthalten.2. NV: Eine Rechtsmittelbelehrung ist ungeachtet der gemäß § 52dFGO für bestimmte Prozessvertreter bestehenden Pflicht zur Übermittlung der Nichtzulassungsbeschwerde und ihrer Begründung als elektronisches Dokument nicht irreführend, wenn sie den Hinweis enthält, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde auch über den elektronischen Gerichtsbriefkasten des Bundesfinanzhofs (BFH) eingelegt und begründet werden kann.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.