FG München - Urteil vom 22.09.2020
12 K 3257/18
Normen:
DBA-USA (1989) Art. 7; DBA-USA (1989) Art. 23; EStG § 18 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 1;
Fundstellen:
DStZ 2021, 552

Inländische Besteuerung sogenannter Guaranteed Payments an Mitglieder einer Anwaltssozietät mit Sitz und Geschäftsleitung in den USA

FG München, Urteil vom 22.09.2020 - Aktenzeichen 12 K 3257/18

DRsp Nr. 2020/18399

Inländische Besteuerung sogenannter "Guaranteed Payments" an Mitglieder einer Anwaltssozietät mit Sitz und Geschäftsleitung in den USA

Stichwörter: 1. Zur inländischen Besteuerung sogenannter "Guaranteed Payments" an Mitglieder einer Anwaltssozietät, organisiert in Form einer Limited Liability Partnership (LLP) mit Sitz und Geschäftsleitung in den USA.2. Auslegung von Art. 7 und Art. 23 Abs. 3 und Abs. 4 DBA-USA 1989 n.F. sowie Art. 14 DBA-USA 1989 a.F.

Tenor

1.

Der Änderungsbescheid vom 2. Februar 2011 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. November 2018 wird aufgehoben.

2.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Den Beigeladenen werden keine Kosten auferlegt; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

3.

Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Kläger vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Kläger die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

DBA-USA (1989) Art. 7; DBA-USA (1989) Art. 23; EStG § 18 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 1;

Gründe