BFH - Urteil vom 03.11.2010
I R 4/10
Normen:
FGO § 96 Abs. 1 S. 1 Hs. 1; FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1; DBA-Schweiz Art. 15a Abs. 1 S. 1; AO § 162 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 23.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 50/07

Inländische Steuerpflicht von im Ausland erzielten Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit; Beweiserhebung hinsichtlich des Verbleibens eines Grenzgängers am Arbeitsort

BFH, Urteil vom 03.11.2010 - Aktenzeichen I R 4/10

DRsp Nr. 2011/4010

Inländische Steuerpflicht von im Ausland erzielten Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit; Beweiserhebung hinsichtlich des Verbleibens eines Grenzgängers am Arbeitsort

NV: Bei der Prüfung, ob mit Blick auf das Vorliegen sog. Nichtrückkehrtage die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1992 erfüllt sind, kommt eine Reduzierung des Beweismaßes nicht in Betracht, soweit es - bezogen auf jeden einzelnen der geltend gemachten Nichtrückkehrtage - darum geht, ob die Person aus beruflichen Gründen nicht an ihren Wohnort zurückgekehrt ist.

Normenkette:

FGO § 96 Abs. 1 S. 1 Hs. 1; FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1; DBA-Schweiz Art. 15a Abs. 1 S. 1; AO § 162 Abs. 1;

Gründe

I.

Streitig ist die inländische Steuerpflicht von im Ausland erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit.