Gegenstand des Unternehmens der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist nach dem Gesellschaftsvertrag die Untersuchung, Entwicklung und Dauererprobung von Motoren, Motorbauteilen und Betriebsstoffen. Diese Arbeiten werden im Rahmen der Forschung und Entwicklung der auftraggebenden Firmen aus der Automobil- und Mineralölindustrie sowie deren Zulieferfirmen durchgeführt. Bei den Motorversuchen werden vom Hersteller zur Verfügung gestellte und vermessene Prüfmotoren nach den von den Auftraggebern vorgegebenen Programmen "prüfgefahren" und anschließend von der Klägerin auseinandergenommen und vermessen. Die Mineralöluntersuchungen dienen der Erprobung des Verschleißschutzverhaltens neu entwickelter Schmieröle und Schmiermittel anhand genormter Testmethoden. Nach Auftragsdurchführung erteilt die Klägerin den Auftraggebern einen Prüfbericht, in dem die Testergebnisse eingetragen werden. Die Umsetzung der Testergebnisse und die Weiterentwicklung der Produkte obliegt den Auftraggebern (Herstellern).
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