I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt als Einzelunternehmen eine Bäckerei in T, Niedersachsen. Im Januar 1992 gründete er zum Betrieb einer weiteren Bäckerei eine GmbH mit Sitz in G, Mecklenburg-Vorpommern, deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer er ist. Die GmbH produzierte zunächst mit gebrauchten Maschinen in von dritter Seite angemieteten Räumlichkeiten.
Im Streitjahr 1992 errichtete der Kläger auf einem von ihm 1991 erworbenen Grundstück in G ein für den Betrieb einer Bäckerei besonders gestaltetes Gebäude, erwarb das dafür erforderliche Inventar (Maschinen, Betriebsausstattung usw.) und verpachtete das Gebäudegrundstück mit der Einrichtung an die GmbH. Zwischen dem Kläger und der GmbH besteht seither eine Betriebsaufspaltung.
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