BFH vom 23.11.1992
III B 76/92

Irrtum über Frist für Nichtzulassungsbeschwerde (§ 56 FGO)

BFH, vom 23.11.1992 - Aktenzeichen III B 76/92

DRsp Nr. 1997/8809

Irrtum über Frist für Nichtzulassungsbeschwerde (§ 56 FGO)

»Die nicht rechtzeitige Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch den Prozeßbevollmächtigten ist verschuldet, auch wenn dieser vorträgt, in seiner Praxis bisher mit dem BFH nichts zu tun gehabt zu haben und deshalb mit den Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht vertraut zu sein. Es bestand vielmehr für ihn besonderer Anlaß, sich vorher eingehend mit den Voraussetzungen für den Zugang zum BFH zu beschäftigen. War er dazu nicht bereit oder in der Lage, dürfte er das Mandat nicht übernehmen. «