BFH - Urteil vom 29.11.2000
I R 31/00
Normen:
EStG § 5 Abs. 1, 4; HGB § 249 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 2001, 718
BB 2001, 933
BFH/NV 2001, 686
BFHE 194, 76
BStBl II 2004, 41
DStR 2001, 523
DStZ 2001, 327
Vorinstanzen:
FG Münster,

Jubiläumszuwendungen bei Geschäfts- oder Firmenjubiläum

BFH, Urteil vom 29.11.2000 - Aktenzeichen I R 31/00

DRsp Nr. 2001/4628

Jubiläumszuwendungen bei Geschäfts- oder Firmenjubiläum

»1. Für rechtsverbindlich zugesagte Zuwendungen aus Anlass eines Geschäfts- oder Firmenjubiläums, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit der einzelnen Mitarbeiter bemessen, muss eine Rückstellung in dem Umfang gebildet werden, in dem die Anspruchsvoraussetzungen durch die vergangene Betriebszugehörigkeit des jeweiligen Mitarbeiters erfüllt sind. 2. Die Bildung der Rückstellung für die Jubiläumszuwendungen unterfällt nicht den einschränkenden Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 EStG

Normenkette:

EStG § 5 Abs. 1, 4; HGB § 249 Abs. 1 ;

Gründe: