Jubiläumszuwendungen bei Geschäfts- oder Firmenjubiläum
BFH, Urteil vom 29.11.2000 - Aktenzeichen I R 31/00
DRsp Nr. 2001/4628
Jubiläumszuwendungen bei Geschäfts- oder Firmenjubiläum
»1. Für rechtsverbindlich zugesagte Zuwendungen aus Anlass eines Geschäfts- oder Firmenjubiläums, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit der einzelnen Mitarbeiter bemessen, muss eine Rückstellung in dem Umfang gebildet werden, in dem die Anspruchsvoraussetzungen durch die vergangene Betriebszugehörigkeit des jeweiligen Mitarbeiters erfüllt sind.2. Die Bildung der Rückstellung für die Jubiläumszuwendungen unterfällt nicht den einschränkenden Voraussetzungen des § 5 Abs. 4EStG.«