BFH vom 15.03.1995
I R 81/93

Kapitalertragsteuerabzug bei Konkurs einer OHG

BFH, vom 15.03.1995 - Aktenzeichen I R 81/93

DRsp Nr. 1997/8405

Kapitalertragsteuerabzug bei Konkurs einer OHG

1. Der Konkursverwalter über das Vermögen einer OHG hat gegenüber dem Finanzamt keinen Anspruch auf Erstattung der Kapitalertragsteuer. 2. Es verstößt nicht gegen Art. 3 GG, daß dem Konkursverwalter über das Vermögen einer juristischen Person ein Anspruch auf Erstattung der Kapitalertragsteuer zustehen kann, in Konkursverfahren über das Vermögen einer Personenhandelsgesellschaft oder einer natürlichen Person derartige Ansprüche gegen die Finanzbehörden jedoch ausgeschlossen sind.

Für die Praxis: