Ab dem 01.01.2020 müssen alle Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden. Problem: Es ist absehbar, dass es Lieferengpässe geben wird und Kassen noch nicht flächendeckend mit der TSE ausgestattet werden können. Mit einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene hat sich die Finanzverwaltung nun auf eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung verständigt. Dennoch bleiben zahlreiche Vorschriften bei der Kassenführung zu beachten, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen.
Kasse | Form der Aufzeichnung |
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offene Ladenkasse |
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elektronisches Aufzeichnungs-system | mit (digitalen) Kasseneinzeldaten |
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