11/2019 - Abgabenordnung
Ab dem 01.01.2020 müssen alle Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Si-cherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden. Problem: Es ist absehbar, dass es Liefereng-pässe geben wird und Kassen noch nicht flächendeckend mit der TSE ausgestattet werden können. Mit einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene hat sich die Finanzverwaltung nun auf eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung verständigt. Dennoch bleiben zahlreiche Vorschriften bei der Kassenführung zu beachten, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen.