Fehler in der Kassenführung führen zu einer nichtordnungsgemäßen Finanzbuchhaltung. Zuschätzungen seitens des Finanzamts und hohe Steuernachforderungen sind oft die Folge. Wie Sie Ihren Mandanten helfen, die Kassenführung prüfungssicher zu machen - auch nach den GoBD -, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Das Kassenbuch dient der buchmäßigen Darstellung und Erfassung des gesamten Barverkehrs einschließlich der Bestände. Es erfüllt bei buchführungspflichtigen Mandanten die Grundbuchfunktion. Das Kassenbuch kann in Form einer Loseblattsammlung vorliegen oder als aneinandergereihte Kassenberichte geführt werden.
Beachte Erfolgt die Belegsicherung oder die Erfassung mittels EDV-System (= EDV-Kassenbücher), ist eine tägliche Festschreibung erforderlich! Das heißt: Der Mandant/die Mandantin darf die Daten nicht mehr ohne Verschlüsselung bzw. Festschreibung an den Steuerberater/die Steuerberaterin weiterleiten. Werden im Steuerbüro Änderungen vorgenommen, müssen diese eindeutig erkennbar sein!
Bei der Führung von Büchern in elektronischer oder in Papierform und sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen darüber hinaus folgende Anforderungen beachtet werden:
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