06/2019 - Lohnbuchhaltung
Insbesondere Vereine und gemeinnützige Einrichtungen profitieren davon, dass Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten steuerfrei und damit gleichzeitig auch beitragsfrei in der Sozialversicherung sind. Hierzu zählen die Steuerfreibeträge für Übungsleiter und Ehrenamtliche. Wir erklären, wie die Steuerfreibeträge angewendet werden können und welche Neuerung zu beachten ist, wenn der Verdienst die Freibeträge übersteigt.