Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. September 2012 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Die Klägerin, eine Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZÄV), begehrt vom beklagten Land die Erteilung einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung für eine Satzungsänderung.
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