FG Brandenburg vom 06.12.2000
6 K 1353/99
Fundstellen:
EFG 2001, 558

Kaufpreisanzahlung als vorweggenommene Werbungskosten

FG Brandenburg, vom 06.12.2000 - Aktenzeichen 6 K 1353/99

DRsp Nr. 2001/13249

Kaufpreisanzahlung als vorweggenommene Werbungskosten

Tritt der Steuerpflichtige vom Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung zurück, führen Anzahlungen auf den Kaufpreis im Zahlungsjahr dennoch zu vorweggenommenen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung/Verpachtung, wenn die Absicht bestand, die Wohnung zu vermieten.

Für die Praxis:

AfA kommt nicht in Betracht, da es an einem Anschaffungs- bzw. Herstellungsvorgang fehlt. Im Jahr der Rückzahlung der Kaufpreisanzahlung liegen allerdings positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (in Form negativer Werbungskosten) vor. Aufgrund der unterschiedlichen, zurzeit sinkenden Steuersätze kann sich allerdings für den Steuerpflichtigen - selbst bei gleich bleibenden Einkommensverhältnissen - ein Steuervorteil ergeben.

Fundstellen
EFG 2001, 558