FG Düsseldorf - Beschluss vom 04.03.1998
14 V 9135/97 A (E)
Fundstellen:
EFG 1998, 873

Kaufpreisherabsetzung bei Veräußerung zwischen Angehörigen

FG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.1998 - Aktenzeichen 14 V 9135/97 A (E)

DRsp Nr. 2001/2783

Kaufpreisherabsetzung bei Veräußerung zwischen Angehörigen

Ob eine nachträglich vereinbarte Herabsetzung des Kaufpreises bei der Veräußerung eines Gewerbebetriebs zwischen nahen Angehörigen einem Fremdvergleich standhalten muß, um bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns rückwirkend berücksichtigt werden zu können, ist ernstlich zweifelhaft.

Gründe:

I.

Mit notariellem Übertragungsvertrag vom 14. Dezember 1993 übertrug der Antragsteller mit Wirkung ab dem 2. Januar 1994 seiner Tochter das zuvor von ihm betriebene Tiefbauunternehmen mit sämtlichen Aktiva und Passiva. Als Gegenleistung (§ 6 des Vertrages) wurde ein Betrag von DM 252.000,- vereinbart, der in monatlich gleichbleibenden Raten von je DM 6.000,- erbracht werden sollte. Daneben verpflichtete sich die Tochter - abhängig von den Einkünften der Antragsteller - gegebenenfalls eine "Fehlbetragsrente" zu entrichten. Im übrigen erfolgte die Übertragung des Unternehmens unentgeltlich, ohne weitere Bedingungen und Auflagen, wobei auch die Anrechnung des Wertes des übertragenen Unternehmens, soweit diesem keine Gegenleistung gegenüberstand, auf das spätere Erb- und/oder Pflichtteilsrecht der Erwerberin am Nachlaß der übertragenden Eltern ausgeschlossen war.