Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 30.09.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.999,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.08.2022 Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übertragung des Eigentums an dem Faksimile "O.", Exemplar N01 zu zahlen.
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