Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 23. November 2016 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Beklagten entschieden worden ist.
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 7. Juni 2013 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
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