BGH - Urteil vom 17.09.2019
II ZR 364/16
Normen:
BGB § 735 S. 1; HGB § 105 Abs. 3;
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 07.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 322 O 512/10
OLG Hamburg, vom 23.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 11 U 187/13

Kausalität zwischen einem Anwaltsfehler und einem Vermögensschaden; Anwaltliche Hinweispflicht hinsichtlich der Beteiligungsverhältnisse an einer oHG; Regulierung von Freigabeansprüchen im Nachlassinsolvenzverfahren

BGH, Urteil vom 17.09.2019 - Aktenzeichen II ZR 364/16

DRsp Nr. 2019/16191

Kausalität zwischen einem Anwaltsfehler und einem Vermögensschaden; Anwaltliche Hinweispflicht hinsichtlich der Beteiligungsverhältnisse an einer oHG; Regulierung von Freigabeansprüchen im Nachlassinsolvenzverfahren

Ein Urteil kann keinen Bestand haben, wenn es auf der rechtsfehlerhaften Annahme beruht, der dem Rechtsanwalt angelastete Fehler, nicht auf die richtigen Beteiligungsverhältnisse an der offenen Handelsgesellschaft hingewiesen zu haben, habe zu einem Vermögensschaden geführt, wenn die Verursachung eines solchen Schadens ausgeschlossen ist, da nach den tatrichterlichen Feststellungen die Verbindlichkeiten der offenen Handelsgesellschaft deren Vermögen überstiegen.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 23. November 2016 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Beklagten entschieden worden ist.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 7. Juni 2013 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

BGB § 735 S. 1; HGB § 105 Abs. 3;

Tatbestand