FG Köln - Urteil vom 14.12.2011
4 K 1233/08
Normen:
UStG § 15 Abs 1 Nr 1; EStG § 4 Abs 4;

Kein Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen

FG Köln, Urteil vom 14.12.2011 - Aktenzeichen 4 K 1233/08

DRsp Nr. 2015/57

Kein Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen

Sofern das erkennende Gericht nicht die Überzeugung gewinnen kann, dass in Rechnungen abgerechnete Leistungen tatsächlich für das Unternehmen des Klägers erbracht worden sind, ist der Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug zu versagen.

Normenkette:

UStG § 15 Abs 1 Nr 1; EStG § 4 Abs 4;

Tatbestand