Kein Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen
FG Köln, Urteil vom 14.12.2011 - Aktenzeichen 4 K 1233/08
DRsp Nr. 2015/57
Kein Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen
Sofern das erkennende Gericht nicht die Überzeugung gewinnen kann, dass in Rechnungen abgerechnete Leistungen tatsächlich für das Unternehmen des Klägers erbracht worden sind, ist der Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug zu versagen.