BFH, Urteil vom 05.11.1998 - Aktenzeichen IV R 32/98
DRsp Nr. 1999/385
Kein Freibetrag bei Ergänzungsabfindungen
»Zuwendungen in Erfüllung eines Nachabfindungsanspruchs aus der Übergabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, die im Zusammenhang mit der Veräußerung einzelner Hofgrundstücke entstehen, sind nicht nach § 14a Abs. 4EStG begünstigt.«