Die Klägerin ist als Kommanditistin zu 100 % am Vermögen der A Immobilien GmbH & Co. D 2 Objekt D1 KG (im folgenden A KG) beteiligt. Komplementärin der A KG ohne vermögensmäßigen Anteil ist die A Management GmbH, deren Anteile ebenfalls von der Klägerin gehalten werden. Im Eigentum der A KG befand sich das bebaute Grundstück in D1, welches in 1996 von der Klägerin auf die A KG grunderwerbsteuerfrei übertragen worden ist.
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