1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Der Kläger ist seit 2009 verwitwet. Er hat zwei Kinder. Die Kinder sind auf der Lohnsteuerkarte des Klägers für 2010 eingetragen.
Der Kläger beantragte beim Beklagten (Finanzamt), die auf seiner Lohnsteuerkarte 2010 eingetragene Steuerklasse I für 2011 in III zu ändern. Das Finanzamt lehnte dies ab. Der Einspruch blieb erfolglos (vergleiche Einspruchsentscheidung vom 06.04.2011).
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