Strittig ist die Berücksichtigung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Einsatzstellen des Klägers.
Der Kläger erzielt als Betonbauer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mit seiner Einkommensteuererklärung 2005 machte er für Fahrten mit dem eigenen Pkw von der Wohnung zu den jeweiligen Baustellen an insgesamt 207 Tagen Kosten pro gefahrenen Kilometer i.H.v. 0,30 EUR geltend, wobei die Entfernungen 4, 7, 11 und 38 Kilometer betrugen. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Einkommensteuererklärung nebst Anlagen verwiesen.
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