Auf die Revision der Beklagten zu 1 wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Chemnitz vom 4. Oktober 2018 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Beklagten zu 1 gegen ihre Verurteilung zur Zahlung von 1.071,74 € nebst Zinsen zurückgewiesen worden ist.
Auf die Berufung der Beklagten zu 1 wird das Urteil des Amtsgerichts Döbeln - Zweigstelle Hainichen - vom 22. Februar 2018 teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
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