Keine Berücksichtigung von 65 Besuchsfahrten im Jahr zu der nach einem Schlaganfall pflegebedürftigen, nach dem Klinikaufenthalt zusammen mit dem Ehemann in einer weit entfernten Seniorenwohnanlage lebenden Mutter als außergewöhnliche Belastung
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.10.2013 - Aktenzeichen 5 K 1542/10
DRsp Nr. 2014/1606
Keine Berücksichtigung von 65 Besuchsfahrten im Jahr zu der nach einem Schlaganfall pflegebedürftigen, nach dem Klinikaufenthalt zusammen mit dem Ehemann in einer weit entfernten Seniorenwohnanlage lebenden Mutter als außergewöhnliche Belastung
1. Die Aufwendungen für Besuche zwischen nahen Angehörigen sind regelmäßig ebenso wenig als außergewöhnlich, sondern typisierend als durch allgemeine Freibeträge und etwaige andere steuerliche Ermäßigungen abgegolten anzusehen wie Aufwendungen für sonstige Formen der Kontaktpflege etwa durch Telefongespräche. Das gilt auch, wenn der besuchte Angehörige erkrankt oder pflegebedürftig ist und Fahrten in kürzeren zeitlichen Abständen oder über größere Entfernungen durchgeführt werden.
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