FG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.08.2012
3 K 1651/10
Normen:
EStG § 10 Abs. 3; EStG § 22 Nr. 1 S. 3a) aa) S. 1; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Keine Besteuerung der von einem Versorgungswerk an die Erben des Versicherten erstatteten Beiträge

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.08.2012 - Aktenzeichen 3 K 1651/10

DRsp Nr. 2013/2883

Keine Besteuerung der von einem Versorgungswerk an die Erben des Versicherten erstatteten Beiträge

1. Die Rückgewähr der von dem Erblasser an ein Versorgungswerk gezahlten Beiträge zur Altersabsicherung an dessen Erben unterfällt nicht der Einkommensteuer, wenn sie keinen Versorgungscharakter hat, sondern ausschließlich eine Billigkeitsmaßnahme ist, um dem Versicherten bzw. den Erben das Gefühl zu ersparen, die Beiträge seien aufgrund des Todes des Versicherten vor dem Auszahlungszeitpunkt „umsonst” gezahlt worden. 2. Grundsätzlich ist nur eine Verrechnung zwischen Erstattungen und Zahlungen aus demselben Versicherungsverhältnis möglich.

1. Unter Änderung des Einkommensteueränderungsbescheids vom 2. Dezember 2010 wird die Einkommensteuer auf 8.080 EUR festgesetzt.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.