FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 13.12.2011
5 K 5117/08
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 15 Abs. 2; EStG § 21 Abs. 1; GewStG § 2 Abs. 1 S. 2; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1;

Keine Betriebsaufspaltung zwischen zahlreichen Objektgesellschaften und einer GmbH, die ein Vermietungsunternehmen betreibt, bei nutzflächen- und umsatzmäßig unter 10 % liegender Bedeutung des Grundstücks für das Betriebsunternehmen Nichtvorliegen einer Betriebsaufspaltung keine neue Tatsache bei vom Veranlagungssachbearbeiter versäumter näherer Überprüfung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.12.2011 - Aktenzeichen 5 K 5117/08

DRsp Nr. 2014/4571

Keine Betriebsaufspaltung zwischen zahlreichen Objektgesellschaften und einer GmbH, die ein Vermietungsunternehmen betreibt, bei nutzflächen- und umsatzmäßig unter 10 % liegender Bedeutung des Grundstücks für das Betriebsunternehmen Nichtvorliegen einer Betriebsaufspaltung keine „neue Tatsache” bei vom Veranlagungssachbearbeiter versäumter näherer Überprüfung