FG Köln - Urteil vom 27.10.2011
14 K 1612/10
Normen:
EigZulG § 2 Abs 1 Satz 1;

Keine Eigenheimzulage für eine gegen Pflege- und Unterhaltsleistungen und ein Nießbrauchsrecht übertragene Immobilie

FG Köln, Urteil vom 27.10.2011 - Aktenzeichen 14 K 1612/10

DRsp Nr. 2012/20298

Keine Eigenheimzulage für eine gegen Pflege- und Unterhaltsleistungen und ein Nießbrauchsrecht übertragene Immobilie

Wird in einem Grundstücksübertragungsvertrag zwischen pflegebedürftiger Person und Erwerberin vereinbart, dass unterhalts- und Pflegeleistungen als Gegenleistung zu erbringen und lebenslänglich der Nießbrauch zu gewähren sind, führt dies nicht zu Anschaffungskosten des Immobilienerwerbs, sondern bei der Pflegeverpflichteten nur zu Sonderausgaben.

Normenkette:

EigZulG § 2 Abs 1 Satz 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Klägerin ein Haus entgeltlich erworben hat und ihr damit Eigenheimzulage zusteht.