I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) begehrte vor dem Finanzgericht (FG) den Abzug von Vorsteuerbeträgen aus dem Kauf eines Grundstücks, dessen Gebäude er an seine Ehefrau vermietet hat. In seiner Aufklärungsanordnung vom 21. August 1989 wies das FG die Beteiligten darauf hin, daß nach "der vom Senat in seinem Urteil vom 16.2.1989 14 K 14195/87 (
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