Keine ermäßigte Besteuerung der Abfindung einer Arbeitnehemererfindung, die auf Betreiben des Arbeitnehmers zu Stande kam
FG München, Urteil vom 10.12.2002 - Aktenzeichen 2 K 4442/01
DRsp Nr. 2003/3278
Keine ermäßigte Besteuerung der Abfindung einer Arbeitnehemererfindung, die auf Betreiben des Arbeitnehmers zu Stande kam
Ist streitig, ob die Übertragung einer Arbeitnehmererfindung auf den ehemaligen Arbeitnehmer wirksam ist, bietet der ehemalige Arbeitgeber an, die bisherige fortlaufende Vergütung der Arbeitnehmererfindung fortzusetzen und beharrt der Arbeitnehmer aber auf Übertragung seiner Erfindung bzw. auf Zahlung einer Entschädigung für die Nichtübertragung, ist die Abfindung der Arbeitnehmererfindung auf Betreiben des Arbeitnehmers zu Stande gekommen, wenn die Übertragung der Arbeitnehmererfindung unwirksam war.