FG München - Urteil vom 10.12.2002
2 K 4442/01
Normen:
EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a ; EStG § 34 Abs. 1 ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 544

Keine ermäßigte Besteuerung der Abfindung einer Arbeitnehemererfindung, die auf Betreiben des Arbeitnehmers zu Stande kam

FG München, Urteil vom 10.12.2002 - Aktenzeichen 2 K 4442/01

DRsp Nr. 2003/3278

Keine ermäßigte Besteuerung der Abfindung einer Arbeitnehemererfindung, die auf Betreiben des Arbeitnehmers zu Stande kam

Ist streitig, ob die Übertragung einer Arbeitnehmererfindung auf den ehemaligen Arbeitnehmer wirksam ist, bietet der ehemalige Arbeitgeber an, die bisherige fortlaufende Vergütung der Arbeitnehmererfindung fortzusetzen und beharrt der Arbeitnehmer aber auf Übertragung seiner Erfindung bzw. auf Zahlung einer Entschädigung für die Nichtübertragung, ist die Abfindung der Arbeitnehmererfindung auf Betreiben des Arbeitnehmers zu Stande gekommen, wenn die Übertragung der Arbeitnehmererfindung unwirksam war.

Normenkette:

EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a ; EStG § 34 Abs. 1 ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein Teil einer Entschädigungszahlung dem ermäßigten Steuersatz nach § 34 EStG in Verbindung mit § 24 Nr. 1a EStG unterliegt.