FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 11.12.2007
5 K 9/05
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 2 ;

Keine grunderwerbsteuerbare Verwertungsbefugnis eines Bauträgers durch die Einräumung der Möglichkeit zur Überplanung unbebauter Grundstücke und zur Gewinnung von Kaufinteressenten für eine Bauerrichtung

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 11.12.2007 - Aktenzeichen 5 K 9/05

DRsp Nr. 2008/12233

Keine grunderwerbsteuerbare Verwertungsbefugnis eines Bauträgers durch die Einräumung der Möglichkeit zur Überplanung unbebauter Grundstücke und zur Gewinnung von Kaufinteressenten für eine Bauerrichtung

Erhält ein privates Wohnungsbauunternehmen durch einen Gemeinderatsbeschluss die Möglichkeit, im Eigentum der Kommune stehende unbebaute Grundstücke auf eigene Kosten zu überplanen, dafür eine Baugenehmigung einzuholen, Kaufinteressenten zu werben und zum Abschluss eines Bauvertrages mit dem eigenen Unternehmen zu bewegen, so führen diese Möglichkeit und der von dem Unternehmen daraus zu erzielende Gewinn nicht zu einer nach § 1 Abs. 2 GrEStG steuerbaren Verwertung der wesentlichen Substanz der Grundstücke, wenn die (unbebauten) Grundstücke von der Kommune selbst an die von dem Unternehmen angeworbenen Kunden veräußert werden.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Klägerin (Klin) betreibt ein Wohnungsbauunternehmen. Durch Beschluss des Gemeinderats der Stadt X vom 19. Juli 2001 erhielt die Klin nachfolgende Option eingeräumt: