FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 16.12.2002
1 K 275/99
Normen:
InvZulG (1993) § 2 S. 1 ;

Keine Investitionszulage bei dauerhafter Überlassung eines LKW an einen nicht begünstigten Betrieb; Investitionszulage 1994 und 1995

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.12.2002 - Aktenzeichen 1 K 275/99

DRsp Nr. 2003/6691

Keine Investitionszulage bei dauerhafter Überlassung eines LKW an einen nicht begünstigten Betrieb; Investitionszulage 1994 und 1995

Investitionszulage für die Anschaffung eines LKW ist nicht zu gewähren, wenn dieser innerhalb der Verbleibensfrist de facto dauerhaft an einen nicht begünstigten Beitrieb außerhalb des Fördergebiets überlassen wird und der Investor keinerlei Einfluss mehr auf den Einsatz des Fahrzeugs hat.

Normenkette:

InvZulG (1993) § 2 S. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darum, ob zwei Lkw zulagenschädlich eingesetzt worden sind.

Die Klägerin schaffte am 19. Dezember 1994 und am 23. August 1995 jeweils einen Lkw MAN (amtliche Kennzeichen ...) an, wofür sie antragsgemäß mit Bescheiden vom 19. Dezember 1995 und vom 4. Juli 1997 Investitionszulage erhielt, und zwar in Höhe von 8.902 DM (1994) und von 8.251 DM (1995). Die Bescheide standen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.