Die Beteiligten streiten um die gewinn- und betriebsvermögensmindernde Berücksichtigung einer Rückstellung für eine bedingte Rückzahlungsverpflichtung.
Die Klägerin ist auf dem Gebiet der ... tätig. Ihr bis zum 00.00.0000 in Form einer GmbH betriebenes Unternehmen wurde zum 00.00.0000 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Die Anteile am Stammkapital der Klägerin werden von der Fa. T. in I. gehalten.
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