Streitig ist die Höhe eines Auflösungsverlustes im Sinn des § 17 Abs. 4, 2 Einkommensteuergesetz (EStG).
Der Kläger (Kl.) und sein Bruder ... (F.M.) waren Kommanditisten der Firma P... GmbH & Co. KG (KG). Mit Vertrag vom 16. März 1983 hatte ihr Vater, W... M..., der seinerzeit ebenfalls Kommanditist war, ein Darlehen bei der Sparkasse A... über 200.000 DM aufgenommen und der KG als sonstige Einlage zur Verfügung gestellt. Nach seinem Tod trat F.M. die Rechtsnachfolge seines Vaters an. 1985 gewährte die Sparkasse A... den beiden Brüdern Existenzgründerdarlehen über je 79.000 DM, die sie ebenfalls der KG als sonstige Einlagen zur Verfügung stellten.
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