BFH vom 27.04.1995
III R 57/93

Keine unbeschränkte Steuerpflicht von Kindern, die im Ausland wohnen

BFH, vom 27.04.1995 - Aktenzeichen III R 57/93

DRsp Nr. 2001/1228

Keine unbeschränkte Steuerpflicht von Kindern, die im Ausland wohnen

Im Ausland wohnende und dort zur Schule gehende Kinder von im Inland ansässigen Eltern sind auch dann nicht unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie sich in den Ferien bei den Eltern aufhalten.

Für die Praxis:

Nach der Aufhebung des § 32 Abs. 2 EStG durch das StMBG vom 21.12.1993 (BStBl. I 1994, 50) ist die unbeschränkte Steuerpflicht des Kindes ab dem VZ 1994 nicht mehr Voraussetzung für die Gewährung des Kinderfreibetrages.