Der Gerichtsbescheid vom 9. Januar 2023 wirkt als Urteil.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig sind nach einer Außenprüfung ergangene Änderungsbescheide.
Der Kläger erzielt Einkünfte aus Land- und Fortwirtschaft und aus Gewerbebetrieb (Landmaschinenhandel). Er ermittelt seine Einkünfte aus Gewerbetrieb durch Bestandsvergleich und die Einkünfte aus Land- und Fortwirtschaft nach § 4 Abs. 3 EStG. Der Handel wird in einem erheblichen Umfang bar abgewickelt.
Der am ... Mai 2018 eingegangenen Umsatzsteuererklärung für 2015 wurde am ... Juni 2018 zugestimmt. Für 2016 und 2017 wurden Steuererklärungen abgegeben.
Auf Grund der Prüfungsanordnung vom ... Januar 2020 wurden Betriebsprüfungen des landwirtschaftlichen Unternehmens und des Landmaschinenhandels durchgeführt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|