Das Urteil des Landgerichts Bochum vom 5. Oktober 2017 wird aufgehoben,
a)auf die Revision des Angeklagten mit den Feststellungen,
b)auf die Revision der Staatsanwaltschaft im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen.
2.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
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