BFH - Urteil vom 16.12.1998
X R 68/98
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1193

Kinderbetreuungsaufwand; VZ vor Inkrafttreten des JStG 1997

BFH, Urteil vom 16.12.1998 - Aktenzeichen X R 68/98

DRsp Nr. 1999/6444

Kinderbetreuungsaufwand; VZ vor Inkrafttreten des JStG 1997

In Fällen, in denen das BVerfG nach Ergehen des Urteils, aber noch vor dessen Zustellung eine entscheidungserhebliche Vorschrift zwar als verfassungswidrig einstuft jedoch deren vorläufige Weitergeltung anordnet, kommt eine Änderung für Entscheidungen, die zurückliegende VZ betreffen, nicht in Betracht. Der mit der Verfassung insoweit nicht in Einklang stehende Rechtszustand ist danach hinzunehmen.

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1992 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden und beide berufstätig waren, der Kläger in H., die Klägerin in E. Die Kläger bewohnen ein eigenes Einfamilienhaus in E.; der Kläger unterhielt zusätzlich an seinem Arbeitsort in H. eine weitere Wohnung. Zum Haushalt der Kläger gehörte im Streitjahr deren 1976 geborene Tochter.