BFH - Urteil vom 02.12.1998
X R 2/95
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8 § 32 Abs. 3, 4, 7 § 33c ; GG Art. 20 Abs. 3 ;

Kinderbetreuungsaufwand; VZ vor Inkrafttreten des JStG 1997

BFH, Urteil vom 02.12.1998 - Aktenzeichen X R 2/95

DRsp Nr. 2002/13827

Kinderbetreuungsaufwand; VZ vor Inkrafttreten des JStG 1997

In Fällen, in denen das BVerfG nach Ergehen des Urteils, aber noch vor dessen Zustellung eine entscheidungserhebliche Vorschrift zwar als verfassungswidrig einstuft jedoch deren vorläufige Weitergeltung anordnet, kommt eine Änderung für Entscheidungen, die zurückliegende VZ betreffen, nicht in Betracht. Der mit der Verfassung insoweit nicht in Einklang stehende Rechtszustand ist danach hinzunehmen.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8 § 32 Abs. 3, 4, 7 § 33c ; GG Art. 20 Abs. 3 ;