Der Kläger betrieb 1994/95 ein Bus- und Transportunternehmen (Bl. 1, 12). Er schuldet dem Beklagten Lohnsteuer(LSt), Umsatzsteuer(USt) und steuerliche Nebenleistungen - ohne nach zu berechnende Säumniszuschläge - in Höhe von insgesamt 68.061,25 DM (Bl. 50). Er meldete den Betrieb im Juni 1996 auf seinen Namen ab und übertrug ihn statt dessen auf seinen Sohn (Bl. 50, 43 Rs.). Vor dem Amtsgericht S hat er die eidesstattliche Versicherung abgegeben (Bl. 50).
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