BFH - Urteil vom 23.11.2000
VI R 165/99
Normen:
EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, § 63 Abs. 1 S. 3; AO (1977) §§ 8, 9 ;
Fundstellen:
BB 2001, 560
BFH/NV 2001, 684
BFHE 193, 569
BStBl II 2001, 279
Vorinstanzen:
FG Bremen,

Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch

BFH, Urteil vom 23.11.2000 - Aktenzeichen VI R 165/99

DRsp Nr. 2001/4369

Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch

»Schicken die Eltern ihr sechsjähriges Kind zum Zwecke des für die Dauer von neun Jahren angelegten Schulbesuchs zu den Großeltern ins Ausland, verliert das Kind grundsätzlich seinen Wohnsitz im Inland. Besuchsweise Aufenthalte des Kindes in der elterlichen Wohnung führen auch dann nicht zur Beibehaltung des Wohnsitzes, wenn die Rückkehr des Kindes nach Deutschland nach Erreichen des Schulabschlusses beabsichtigt ist.«

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, § 63 Abs. 1 S. 3; AO (1977) §§ 8, 9 ;

Gründe: