Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger begehrt ab dem .2012 die Weiterzahlung von Kindergeld für seine am .1990 geborene Tochter A. Die Beteiligten streiten dabei im Wesentlichen darum, ob sich die volljährige Tochter noch in einer erstmaligen Berufsausbildung bzw. einem Erststudium befindet.
Die Tochter legte im Juni 2009 an der B-Schule in C ihr Abitur ab. Bereits im Herbst 2008 hatte sie sich für ihren weiteren beruflichen Werdegang entschieden.
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