Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Kindergeld für den Zeitraum Januar 2006 bis Mai 2006.
Der Kläger ist der Vater der am 3. Januar 1981 geborenen Sabine.
Die Tochter studierte seit dem Jahr 2000 Architektur an der Fachhochschule in Aachen.
Mit Schreiben vom 1. März 2006 teilte der Kläger dem Beklagten mit, nachdem seine Tochter das Studium im Februar 2006 erfolgreich abgeschlossen habe, wolle sie ein Ergänzungs- und Zusatzstudium absolvieren, um so ihre zukünftigen Berufschancen zu verbessern. Sie habe sich zwischenzeitlich eingeschrieben und beginne mit dem Zusatzstudium am 1. April 2006.
Beigefügt waren Erläuterungen zu dem Studium Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Zugleich bat der Kläger um Fortzahlung des Kindergeldes.
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